Hallo,

nein, das darfst du leider nicht.
Du müsstest nach der bestandenen Prüfung eine Bescheinigung bekommen haben, auf dieser steht, dass du erst fahren darfst, wenn du deinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt abgeholt hast.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.

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