Hallo, die Antwort ist leider so nicht ganz richtig. Sicherlich handelt es sich bei den betrieblichen Darlehen um nachträgliche Betriebsausgaben. Jedoch musst du damit rechnen, dass der Verlust nicht zu 100% anerkannt wird. Sofern du durch die Aufgabe einen Gewinnen erzielst, geht das FA davon aus, dass du insoweit dein Darlehen abbezahlen könntest. Hast du dies nicht getan und das Geld privat ausgegeben so wird das Finanzamt nur einen prozentualen Anteil als Ausgabe berücksichtigen! Der Rest fällt unter §12 ESTG (private Ausgaben)
Hallo, also da will ich mal hilfsbereiter sein als die anderen Leute hier.
Ja, du mußt auch die Veranlagung 2007 ändern. Durch die Korrektur 2008 ändert sich der Verlustfeststellungsbescheid 2008 und somit auch alle anderen Verlustbescheide, die durch den 2008er Bescheid beeeinflußt wurden!
Also es geht mir um die Daten, die auf den Quittungen stehen müssen (wer wurde bewirtet, welcher Anlass bzw. an wen sind die GEschenke gegangen). Mag vielleicht auch unter §4 (7) fallen. Wenn ich gar keine Aufzeichnungen habe, streicht das Finanzamt mir sämtliche Kosten --> jedoch hat der BFH gesagt, dass bestimmte Daten nachgeholt werden können. Dieses BFH - Urteil brauche ich!
Hallo, ein Großteil der Antworten kann ich absolut nicht nachvollziehen, weil ich auf der Gegenseite (beim FA) sitze und weiß, dass einige Sachen nicht der Wahrheit entsprechen. Natürlich kann mir in diesem Fall zwischen gewerbliche und privat trennen. Und wie einer meiner Vorgänger schon gesagt, rede mal mit dem Bearbeiter. Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bist du Unternehmer und alles was in deinen unternehmerischen Bereich fällt, mußt du ganz klar angeben. Die privaten Verkäufe zählen aber in gar keinem Fall dazu. Leider weiß ich nicht, was für Waren du verkaufst. Sagen wir nun mal du handelst mit Elektronikartikeln und über den privaten Account wurde mein Auto, mal ein Kleidungsstück o.ä. verkauft, dann kannst du es ganz leicht trennen. Des Weiteren dürftest du auf deinen privaten Accounts ja um einiges weniger an Bewertungen haben, auch Indiz für die private Nutzung. Sicherlich ist jeder Punkt für sich kein Beweis, aber das Gesamtbild gibt den Ausschlag.
Von daher ist mein Rat --> gehe persönlich zum Bearbeiter, am besten mir ordentlich sortierten Unterlagen und evtl. auch Kontoauszügen und zeige, dass du halt nur über den einen Account unternehmerisch tätig wirst