Ich hab so was ähnliches vor ein paar Jahren auch mitgemacht
wenn du mit deinen eltern nicht darüber reden kannst, dann geh zum Jugendamt, die können dir da weiterhelfen und finden lösungen
Ich hab so was ähnliches vor ein paar Jahren auch mitgemacht
wenn du mit deinen eltern nicht darüber reden kannst, dann geh zum Jugendamt, die können dir da weiterhelfen und finden lösungen
Na wohnen jetzt auch nicht weit auseinander, trotzdem hat er nicht so viel interesse an seinem Kleinen...
Ich komme meinem Ex schon mit so viel entgegen,
der hat Kleidung für den Kleinen von mit Möbel, Spielzeug, jedes 2. Wochenende fahre ich zu ihm, bring denn Kleinen für 2 Tage und hol ihn dann wieder ab, dass er 8 € im Monat spart seh jedes mal drüber hinweg, wenn er mal wieder denn Kleinen nicht nimmt, oder später kommt, oder ich denn Kleinen wieder früher holen muss
und das mit bayern hab ich genauso einigermaßen gut geplant
Aber irgendwie konnte mir keiner bis jetzt eine genaue Antwort geben...
Der Satz von der Richterin war ja: Das Kind hat den ständigen Aufenthalt im Haushalt der Mutter
Meine Anwältin sagt, dass bedeutet ich habe alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht seine Anwältin sagt dass das nicht so ist das Jugendamt ist sich nicht sicher aber meinte innerhalb von Deutschland kann ich hinziehen wohin ich will, muss meinem Ex halt davor bescheid sagen meine Familienhilfe sagt zu mir ich soll einfach umziehen (die hab ich nur, weil ich mir von meinem Ex nichts nachsagen lassen wollte
Der Vater vom Kleinen kümmert sich um ihn ja auch nur so wie er grad will, obwohl wir den Umgang bei Gericht geklärt haben.
Und wegen Umgang wenn ich nach Bayern ziehen sollte, habe ich mir auch große Gedanken gemacht