Hallo und einen schönen guten Abend!

Ich hab folgendes Problem, ich befinde mich beim Auszug aus meiner Wohnung. Für die Schlüssel- und Wohnungsübergabe wurde der 15.11.2024 vereinbart (gesetzl. Kündigungsfrist ist der 31.12.2024) da der Vermieter aber schon Interessenten zum 01.12.2024 "hatte" und die Wohnung noch vorher renovieren wollte. Habe ich logischerweise nur bis zum 15.11.2024 Miete gezahlt. Da nun aber die mögliche Interessenten mit Mietbeginn zum 01.12.1024 abgesprungen sind und noch nicht einmal zum Besichtigungstermin erschienen sind, verlangt der Vermieter trotz vorheriger Vereinbarung zur Schlüsselübergabe noch eine Mietzahlung bis zum 31.12.2024. Ist er damit im Recht, ja oder nein?!

Vielen Dank schon jetzt für Rückmeldungen!

-Bleibt gesund!- ☺️