Linienbusse, Schulbusse fallen in der Regel in diese Kategorie, sind von einer Gurtpflicht ausgenommen. Weshalb nur die wenigsten von ihnen überhaupt mit Gurten ausgestattet sind. Falls sich im Linienbus dennoch Gurte finden ist das Anschnallen dennoch keine Pflicht! (Paragraph 21 a St6Vo)