JA darfst du!!! Hier gibt es viele Antworten, die es anders sehen, doch das Rech am eigenen Bild besagt, dass es nicht veröffentlicht werden darf: „ Im Kunsturhebergesetz wird das Recht am eigenen Bild in Paragraph 22 wie folgt definiert: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“. Zudem spielt die Kunstfreiheit eine große Rolle, welche eines der stärksten geschützten Grundrechte ist. Sie besagt, dass dich nichts und niemand an deinem künstlerischen Dasein hindern darf, bzw. daran, die Kunst auszudrücken. Nun ist es also sogar eine richterliche Frage, ob du es nicht doch veröffentlichen darfst? Hier würde ich aufpassen, es gibt einige Inzidenzfälle, in denen entscheiden wurde, dass der Künstler (Fotograf) das Bildnis zurückrufen muss, sowie das „Opfer“ entschädigen. Nichts desto trotz gibt es Fälle, in denen für den Künstler entschieden wurde.

Also nochmal abschließend: Es gibt kein Gesetz, welches das Fotografieren (bei nichtverbreitung) fremder Personen untersagt. Es sei denn, diese sind in einem hilflosen Zustand, (Obdachlose/Verletzte...)

oder auf einem Privatgrundstück. In Privatgrundstücke darfst du auch nicht fotografieren.
Ich hoffe ich konnte allen helfen.

LG Anonym / Jura 3. Staatsexamen

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