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JaKnr

03.01.2019
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JaKnr
03.01.2019, 17:30
Kann ich die Erwerbsminderungsrente ablehnen und neu beantragen?

Ich habe Mitte des Jahres 2018 Erwerbsminderungsrente beantragt, die im Dezember bewilligt wurde. Jetzt überlege ich, diese abzulehnen und für Januar 2019 neu zu beantragen. Dann würde ich zwar auf 6 Monatsrenten verzichten, hätte aber eine deutlich höhere Rente durch die wesentlich bessere Zurechnungszeit (2018 = 62 Jahre und 3 Monate, 2019 = 65 Jahre und 8 Monate)
Von der DRV bekam ich die Auskunft, dass man zwar die Bewilligung einer Altersrente ablehnen kann, nicht aber eine Erwerbsminderungsrente. Ist das so richtig?

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Antwort
von JaKnr
05.01.2019, 11:56

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Allerdings wundern mich einige Aussagen doch sehr. Was hat die grundsätzliche Feststellung meiner Erwerbsminderung mit dem Beginn der Rentenzahlung zu tun? Dadurch werde ich weder kranker noch gesünder! Es ist lediglich eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, wenn ich auf 6 Monatsrenten verzichte und stattdessen in den Genuss einer höheren Rente komme. Ich kann daran überhaupt nichts Verwerfliches finden, wenn ich den Zeitraum mit Erspartem überbrücke!

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