Ich brauche mal euer Wissen

Ich und mein Partner leben zusammen, wir beide haben jeweils ein Kind aus vorheriger Beziehung und auch ein gemeinsames. Das Jugendamt möchte den Unterhalt für sein Kind berechnen.

Mich würde interessieren in wie weit unser gemeinsames Kind berücksichtigt wird (da wir ja zusammen leben)

…Und in wie weit das mit dem Selbstbehalt aussieht, wegen der 10%igen Kürzung bei zusammen leben, wird mein Kind auch berücksichtigt?

Vielleicht steckte jemand mal in einer ähnlichen Situation.

Vielen Dank im Voraus