Warte doch einfach die Verhandlung ab bzw. die Vorladung, sofern es eine gibt und es nicht Eingestellt wird. Eine Strafvermutung bringt dir doch absolut nichts.
Die Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen auf, wenn der verursachte Vermögensschaden zu geringwertig ist. Es ist also erstmal die Frage was bedeutet in deiner Tatsachenbeschreibung: mehrmals, dann stellt sich die Frage ist ein Vermögensschaden entstanden der nicht geringwertig ist.
Die Anzeige erfolgt sozusagen automatisch von dem Verkehrsbetrieb. Das heißt aber nicht, dass es zu einer Verhandlung nebst Verurteilung kommt. Oder ob es gegen eine Geldzahlung eingestellt wird (nicht bei dir) aber im Allgemeinen.
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Was es aber heißt ist, dass du aufpassen musst. Denn wenn du so weiter machst, dann sieht die StA sich absolut genötigt gegen dich vorzugehen.
Wenn es zu einer Anklage kommt dann solltest du ggf. einen Anwalt hinzuziehen der dir dann die Fragen beantwortet - erst dann sind die auch überhaupt wichtig.
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Wenn dir hier einer mit Gefängnis kommt, dann geht der in seinen Überlegungen davon aus (so ziemlich der Maximalstrafe)
- wiederholte Verstöße
- vorliegen der Bewährungszeit
Ansonsten wird es eben auf Bewährung ausgesetzt und selbst das ist hier doch einfach unpassend. Alles nur Spekulationen auf der Basis von: Hab ich mal gehört ist dem Freund meiner Oma und dessen Enkel passiert.