Hallo, ich bin in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt und für mich gilt ein Tarifvertrag. Darin heißt es "Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB. Die Frist darf sechs Wochen zum Quartalsende nicht unterschreiten." Aber in dem entsprechenden Paragraphen des BGB heißt es ja: "Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." Was gilt denn nun für mich, wenn ich kündigen will: 4 Wochen oder 6 Wochen??? Danke für die Hilfe!