Antwort vom Leiter Fachbereich Naturschutz und Grünflächen Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ihre Schlussfolgerung kann ich allerdings nicht bestätigen. Sollte dieser Eindruck durch unsere Information entstanden sein, so bitte ich um Entschuldigung. Das Grillen mit Gas in öffentlichen Grünanlagen ist bisher nicht weit verbreitet, so dass primär die Probleme mit der Grillkohle thematisiert worden sind. Entscheidend für das Grillverbot außerhalb der zum Grillen frei gegebenen Flächen ist allerdings der Gesetzestext des Berliner Grünanlagengesetzes, der nicht zwischen dem Grillen mit Holzkohle und Gas unterscheidet. Insofern muss ich Ihnen mitteilen, dass das Grillen mit Gasgrills auch nur auf den dafür frei gegebenen Grillflächen zulässig ist. Mit freundlichem Gruß Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Leiter Fachbereich Naturschutz und Grünflächen Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin