.........Also nochmal konkret, für alle, die meine Fragestellung falsch interpretieren...
Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem jetzigen AG beantrag, möchte aber vorzeitig kündigen. Ich möchte mich bei einem anderen AG als Teilzeitkraft bewerben!
- Kann ich auch während der Elternzeit, vor Ablauf, kündigen? 2.Verfällt die Zeit, die ich nicht in Anspruch genommen habe, aber beantragt wude? 3.Ist der neue AG von der Elternzeit noch betroffen?