Wir hatten vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall: Nur sieben Monate nach unserem Einzug (mit Säugling) kündigte uns die Vermieterin wegen Eigenbedarfs, Inwieweit dieser Kündigungsgrund vorgeschoben oder gerechtfertigt war, erwies sich letztendlich als zweitrangig. Das Amtsgericht hat in erster Instanz die Kündigung als gerechtfertigt angesehen; man ging davon aus, dass der Wohnraummietvertrag rechtmäßig sei. Als sich herausstellte, dass das Mehrfamilienhaus mit fast 280 qm nur als Austragshaus mit 120 qm genehmigt war, änderten sich die Erfolgsaussichten in zweiter Instanz vor dem OLG schlagartig. Die Richter folgten der auch im Internet zu findenden Auffassung, dass Mietverträge über Wohnraum, der illegal errichtet bzw. nicht zu Wohnzwecken genehmigt war, auch nicht ordnungsgemäß wegen Eigenbedarf gekündigt werden könne. Salopp gesagt, was rechtlich nicht als Wohnraum vermietet werden darf, aber vermietet wurde, kann nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. In unserem Fall war die Haltung des Gerichts bereits vor der Urteilsverkündung klar erkennbar zu unseren Gunsten. Nichtsdestotrotz drängte unser Anwalt auf einen Vergleich, dem wir - leider - zustimmten. Wir hatten bereits einen anderen Mietvertrag unterzeichnet und waren letztendlich froh, den Drohungen der Vermieterfamilie nicht weiter ausgesetzt zu sein. Seit ich erfuhr, dass das Rechts- und Verfahrensordnung deutlich höhere Anwaltsgebühren bei Vergleich vorsieht, wunderte ich mich nicht mehr. Allerdings ist unser Fall natürlich keine Gewähr, dass in Eurem Fall ein Richter das genauso sieht. Unsr Anwalt drückte dies sehr treffend aus und sagte: "Vor Gericht bekommt man kein Recht sondern ein Urteil." Wir sind quasi zweigleisig gefahren: Wir haben der Kündigung wegen Eigenbedars widersprochen und parallel dazu eine nadere Wohnung gesucht. Ihr müsst da selbst entscheiden, ob Ihr Euch diese langwierigen Rechtsstreitigkeiten antun wollt, währenddessen Ihr vielleicht genauso den täglichen Boshaftigkeiten des Vermieters ausgesetzt seid und ob Ihr riskieren könnt / wollt, eine Zeit lang doppelte Miete zu zahlen. Aber unabhängig, welchen Weg Ihr letztendlich geht, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen und ich fände auch die Mühe wert, sich beim Bauamt zu informieren (Euer Anwalt bekommt hier sicherlich Auskunft), ob die zu Wohnzwecken vermieteten Räume überhaupt baurechtlich genehmigt sind. Auch nach einem Auszug gibt es möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vermieter entgegen seines geltend gemachten Ansrpruchs auf Eigenbedarf die Wohnung anderweitig vermietet. Ich wünsche Euch viel Glück und bald wieder ein ruhiges Leben mit Euren Vierbeinern!

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