Hallo, Ich habe eine Frage zur Besteuerung einer Abfindung im Jahr 2017. Welche legalen Möglichkeiten gäbe es bzgl. einer sanften Besteuerung dessen?

Ich brauche nur jemanden, der sich mit dem Thema der Besteuerung auskennt und daher diesen Sachverhalt besser einschätzen könnte. Normalerweise mache ich auch meine Steuererklärung immer selbst aber in diesem speziellen Fall werde ich dies wohl im nächsten Jahr einem Steuerverein oder Steuerberater übergeben. Ich will hier nichts falsch machen und womöglich auf legale Methoden der Besteuerung verzichten. Ich kenne mich damit nun leider gar nicht aus. Ich war noch nie in so einer Situation.

Mein Arbeitgeber hat mich zu Anfang August diesen Jahres gekündigt. Diese Kündigung wurde nun durch eine Kündigungsschutzklage überprüft und das Gericht stellte nun fest, dass diese Kündigung nicht wirksam ist. Mein Jahresgehalt liegt bei 48.000 Euro, ledig, St-Klasse 1.

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir nun ein Aufhebungsangebot gemacht: Kündigung zum 28.02.17 und einer Abfindung mit 4.500 Euro.

Rein formal wäre ich dann auch offiziell und wahrhaftig arbeitslos und würde AG1, auf der Grundlage der letzten 12 Monate rückwirkend vom Februar 2017, beziehen. Grundlage hier wären tendenziell 4000 Euro brutto, um die 2400 Euro netto, AG1 würde dann bei 1411 Euro liegen.

Meine Frage:

Abfindungen sind grundsätzlich außerordentliche Einkünfte und müssen wie das Gehalt als Ersatz voll versteuert werden. Welche Konsequenz hatte dies nun für das Jahr 2017 in Bezug auf die Besteuerung dieser besagten Summe? Welche legalen Möglichkeiten hätte ich damit die Besteuerung nicht so hoch ausfällt, die Fünftel-Regelung mal ausgenommen.

Des Weiteren:

Ich werde doch jetzt viel schlechter steuerlich gestellt: Mein Arbeitgeber muss voraussichtlich alle aktuellen Gehälter der letzten Monate von August entsprechend nachzahlen (abzüglich der Zahlungen an die Arbeitsagentur - da ich zurzeit schon AG1 beziehe). Ich vermute dass er dies dann mit einer großen Gehaltsabrechnung machen wird und ich dadurch noch viel mehr Steuern bezahlen muss, als es sonst monatlich per Gehaltszahlung der Fall gewesen wäre.

Danke Ihnen für Ihre Einschätzung. Lieben Gruss

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Danke Euch!!

1.) Die Fünftel-Regelung würde zwar von der Bedingung her greifen aber ich weiss nicht welche Angabe ich machen soll, es nimmt zudem an, dass die Abfindung auch in 2016 stattfindet!! Bei mir wäre es ja erst in 2017 und somit ein neues Steuerjahr! Auch die Frage der Eingabe nach dem Bruttoeinkommen ohne Abfindung? In 2016 wären es 48000, aber in 2017?? 2 Monatsgehälter, Jan und Feb, und dann? Nehme ich rein theoretisch das Durchschnittsbruttogehalt der letzten 12 Monate, welches auch die Arbeitsagentur nimmt und multipliziere es x 10 (für die restlichen Monate)?

2.) Jemand hatte geschrieben, dass mein AG nicht mehr mit sich verhandeln lässt!! Wieso das denn nicht?? Es heißt nicht umsonst Abfindungsverhandlung, denn die Höhe ist ja, neben der goldenen Regel "ein halbes bis ganzes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr" , reine Verhandlungssache in Abhängigkeit für beide Seiten in Bezug auf das Prozessrisiko und der Chance es durch ein Urteil zu verlieren.

3.) Das Gericht hat mitgeteilt dass die Kündigung unwirksam war UND zum zweiten Punkt, Prüfung der Unwirksamkeit des Sachgrunds, der Sachgrund nicht gegeben ist. Eine unmittelbare Stellvertretung sieht das Gericht hier nicht, eine mittelbare Stellvertretung könnte womöglich gegeben sein, diese muss laut dem Gericht der AG zu 100% aber nachweisen.

4.) Der AG hat sich bis zum heutigen Tag auf die Klageerhebung sich schriftlich nicht geäußert. Zum Gütetermin kam das Angebot 2500€ und Beendigung zum Oktober. Dabei muss man wissen, dass mein befristeter Vertrag, Sachgrund: konkrete Mitarbeitervertretung, nur bis Dezember offiziell läuft. Nun kam das zweite Angebot über die eigentliche Vertragslaufzeit. Seit 2014 wurde ich durch angeblichen Sachgrund verlängert, angestellt seit 2012 befristet immer auf sechs Monate.

Für mich - als juristische Laien was das Arbeitsrecht angeht - ist das alles nur ein Zeichen dass der AG durch das zweites Angebot einsieht, dass auch der Sachgrund - durch mittelbare Vertretung - nicht belegbar ist, zumal man sich als AG schon längst hätte schriftlich dazu geäußert und auf meine Klage geantwortet. Das hat er bis heute nicht getan. Das würde man als AG nicht tun wenn man sich gute Chancen ausrechnet.

Thema: Anwalt

Seit zwei Monaten, selbst nach der Güteverhandlung, habe ich von meinem Anwalt nichts mehr gehört, eine aktive Mandantenbetreuung und einer adäquaten Rechtsberatung habe ich von ihm bis heute nicht erhalten. "Es heißt nur per Mail, müssen Sie entscheiden ob sie es annehmen wollen.. " Ich meine, dass hat nichts mit einer Mandantenbetreuung zutun!! Den Anwalt zu wechseln, geht durch die Rechtsschutzversicherung nicht. Wozu habe ich denn einen Anwalt, um mich rechtlich und strategisch in Bezug auf meinen Fall beraten zu lassen!!! Kein Anruf und keine aktive Email durch ihn! meine Anfragen für eine Beratung bleiben unbeantwortet.

Laut Gericht: Der erste Klagepunkt, Unwirksamkeit der Kündigung, ist unwirksam und auch der zweite Punkt, Prüfung des Sachgrunds und Wiedereinstellung mit Unbefristung, sieht anscheinend ganz gut aus. Wie gesagt, es geht wohl um die Frage der " möglichen mittelbaren Vertretung als Sachgrund" für den AG, als "Hintertür".

das zweite Angebot zeigt mir einfach, dass hier der AG auch in Zweifel kommt! Ich bin einfach nur der Meinung wenn der Sachgrund anscheinend auch unwirksam sein könnte, finde ich das Angebot einfach zu wenig, um sich wegen des Sachgrunds und der Unbefristung "rauszukaufen" - da ich gerne wieder eingestellt werden würde mit Unbefristung. Mein Anwalt meinte damals dass ich ein sehr gutes Pokerblatt habe und die Fakten für sich sprechen und er keinen Sachgrund als Mitarbeitervertretung sieht. Das war vor dem ersten Güteverhandlung, seit dem von ihm keine Rechtsberatung mehr erhalten.

Wie gesagt, ich hatte steuerlich paar Fragen und wie Ihr sehen könnt, bin ich juristisch auch irgendwie alleine.

Im März hat das Gericht einen weiteren Termin mit Vorladung angesetzt.

Deswegen finde ich schon, dass eine mögliche Abfindung verhandelbar ist und ich auch was zu sagen habe.

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