Danke Euch!!
1.) Die Fünftel-Regelung würde zwar von der Bedingung her greifen aber ich weiss nicht welche Angabe ich machen soll, es nimmt zudem an, dass die Abfindung auch in 2016 stattfindet!! Bei mir wäre es ja erst in 2017 und somit ein neues Steuerjahr! Auch die Frage der Eingabe nach dem Bruttoeinkommen ohne Abfindung? In 2016 wären es 48000, aber in 2017?? 2 Monatsgehälter, Jan und Feb, und dann? Nehme ich rein theoretisch das Durchschnittsbruttogehalt der letzten 12 Monate, welches auch die Arbeitsagentur nimmt und multipliziere es x 10 (für die restlichen Monate)?
2.) Jemand hatte geschrieben, dass mein AG nicht mehr mit sich verhandeln lässt!! Wieso das denn nicht?? Es heißt nicht umsonst Abfindungsverhandlung, denn die Höhe ist ja, neben der goldenen Regel "ein halbes bis ganzes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr" , reine Verhandlungssache in Abhängigkeit für beide Seiten in Bezug auf das Prozessrisiko und der Chance es durch ein Urteil zu verlieren.
3.) Das Gericht hat mitgeteilt dass die Kündigung unwirksam war UND zum zweiten Punkt, Prüfung der Unwirksamkeit des Sachgrunds, der Sachgrund nicht gegeben ist. Eine unmittelbare Stellvertretung sieht das Gericht hier nicht, eine mittelbare Stellvertretung könnte womöglich gegeben sein, diese muss laut dem Gericht der AG zu 100% aber nachweisen.
4.) Der AG hat sich bis zum heutigen Tag auf die Klageerhebung sich schriftlich nicht geäußert. Zum Gütetermin kam das Angebot 2500€ und Beendigung zum Oktober. Dabei muss man wissen, dass mein befristeter Vertrag, Sachgrund: konkrete Mitarbeitervertretung, nur bis Dezember offiziell läuft. Nun kam das zweite Angebot über die eigentliche Vertragslaufzeit. Seit 2014 wurde ich durch angeblichen Sachgrund verlängert, angestellt seit 2012 befristet immer auf sechs Monate.
Für mich - als juristische Laien was das Arbeitsrecht angeht - ist das alles nur ein Zeichen dass der AG durch das zweites Angebot einsieht, dass auch der Sachgrund - durch mittelbare Vertretung - nicht belegbar ist, zumal man sich als AG schon längst hätte schriftlich dazu geäußert und auf meine Klage geantwortet. Das hat er bis heute nicht getan. Das würde man als AG nicht tun wenn man sich gute Chancen ausrechnet.
Thema: Anwalt
Seit zwei Monaten, selbst nach der Güteverhandlung, habe ich von meinem Anwalt nichts mehr gehört, eine aktive Mandantenbetreuung und einer adäquaten Rechtsberatung habe ich von ihm bis heute nicht erhalten. "Es heißt nur per Mail, müssen Sie entscheiden ob sie es annehmen wollen.. " Ich meine, dass hat nichts mit einer Mandantenbetreuung zutun!! Den Anwalt zu wechseln, geht durch die Rechtsschutzversicherung nicht. Wozu habe ich denn einen Anwalt, um mich rechtlich und strategisch in Bezug auf meinen Fall beraten zu lassen!!! Kein Anruf und keine aktive Email durch ihn! meine Anfragen für eine Beratung bleiben unbeantwortet.
Laut Gericht: Der erste Klagepunkt, Unwirksamkeit der Kündigung, ist unwirksam und auch der zweite Punkt, Prüfung des Sachgrunds und Wiedereinstellung mit Unbefristung, sieht anscheinend ganz gut aus. Wie gesagt, es geht wohl um die Frage der " möglichen mittelbaren Vertretung als Sachgrund" für den AG, als "Hintertür".
das zweite Angebot zeigt mir einfach, dass hier der AG auch in Zweifel kommt! Ich bin einfach nur der Meinung wenn der Sachgrund anscheinend auch unwirksam sein könnte, finde ich das Angebot einfach zu wenig, um sich wegen des Sachgrunds und der Unbefristung "rauszukaufen" - da ich gerne wieder eingestellt werden würde mit Unbefristung. Mein Anwalt meinte damals dass ich ein sehr gutes Pokerblatt habe und die Fakten für sich sprechen und er keinen Sachgrund als Mitarbeitervertretung sieht. Das war vor dem ersten Güteverhandlung, seit dem von ihm keine Rechtsberatung mehr erhalten.
Wie gesagt, ich hatte steuerlich paar Fragen und wie Ihr sehen könnt, bin ich juristisch auch irgendwie alleine.
Im März hat das Gericht einen weiteren Termin mit Vorladung angesetzt.
Deswegen finde ich schon, dass eine mögliche Abfindung verhandelbar ist und ich auch was zu sagen habe.