In Bayern gibt es das sogenannte "Unzenstrafrecht" dass den eigenbedarf regelt. Dies besagt dass du 3-4g zur eigennutzung bei dir führen darfst. Das bedeutet, solange du nicht an einen wirklichen strengen Polizisten geraten bist wirst du dafür nicht mal eine Anzeige bekommen. Den eintrag wegen Verstoß gegen das BTMG wirst du aber ganz sicher bekommen, dieser wird aber (solange du nicht noch einmal auffälst) nach 2-3Jahren gelöscht. Vllt bekommst du auch noch eine Geldstrafe weil man den Leuten ja noch immer irgendwas Reinwürgen muss, aber die dürfte sich auf keine hohe Summe belaufen :)
Lg