@ Zockerin, haben Aussagen vielleicht einen besonderen Hintergrund, wie z. B. den eines eigenen Interesses?
Zur Klarstellung: Der physische Handel mit Edelmetallen zu Anlagezwecken ist ein reines Warengeschäft, das nicht der Kontrolle der BaFin unterliegt!
Es handelt sich hierbei nicht um ein genehmigungspflichtiges Kapitalanlageprodukt!
Auch überprüft die BaFin nicht die Mittelverwendung! Lediglich die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz werden von der Bafin überprüft.
Darüber hinaus wird hier offensichtlich die BaFin mit dem Einlagensicherungsfonds verwechselt.
Die BaFin sichert überhaupt keine Einlagen oder Anlagen in irgendeiner Höhe ab.
Dasselbe gilt für die Löwencapital, die in der Schweiz bei der FINMA lediglich gelistet ist und hinsichtlich der Einhaltungen der Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz kontrolliert wird.
Auch die FINMA ist ebensowenig wie die BaFin ein Mittelverwendungskontrolleur!
Meine kurzen Erläuterungen kann man im Übrigen bei der BaFin und der FINMA erfragen bzw. sich bestätigen lassen.
Genau aus diesem Grund rate ich vor einem Investment über den Vermittler bei diesem Unternehmen und in dieses Produkt dazu, die richtigen Fragen an der richtigen Stelle zu stellen!
Wer ist der unabhängige Mittelverwendungskontrolleur (KPMG, PwC u.s.w.)? Darüber hinaus würde ich mir die letzten Berichte zeigen lassen.
Gruß, Israel