Antwort
Danke für die schnellen Antworten :-)..beabtwortet doch nicht ganz meine Frage :-) Versuche sie mal anderst zu stellen
Nach Düsseldorfer Tabelle bekommt mein Kind 250€, meine Frau bekommt nach den Rechnungen der Anwälte noch 200€ oben drauf, was soweit ja okay ist.
Ich weiss aber auch das sich das im Laufe der Jahre rein rechtlich ändern wird, da ich sie verpflichten kann mehr arbeiten zu gehen oder sie ist in einer eheähnlichen Beziehung…usw….. Den Unterhalt für sie würde ich dann am liebsten einfach kürzen oder streichen (der für mein Kind) bleibt natürlich.
Die Frage ist nun, kann ich das so einfach oder wird durch die Scheidung festgelegt das sie die 200€ pfänden kann wenn sie mit meiner Entscheidung nicht einverstanden ist???