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Hallo, den Zuschuss zu Sozialabgaben gibt es dann wohl wirklich nicht mehr. Bei der Berechnung der Kosten für die Krankenkasse (ca. 15% jetzt einheitlich) wird ein monatliches Einkommen von ca. 1890 € zugrundegelegt, es sei denn, man beantragt bei der Krankenkasse eine besondere Berechnungsgrundlage für Geringverdienende, wobei man dann allerhand beantworten und nachweisen muss. Ich habe manches Mal nur 200 € mtl. Einkommen gehabt, aber hatte so ca. 330 € Krankenkasse zu zahlen. Beitragsberechnungen sind aber u.a. auch vorläufig bis zur Vorlage eines Steuerbescheides - so habe ich es kürzlich erlebt.