Die gesetzliche rausgehzeit für einen 15jährigen ist unter der Woche bis 21Uhr und am Wochenende bis 22Uhr. Das weiß ich weil ich mal in Obhut war und uns dort die gesetzlichen Zeiten genannt wurden.

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Zur Info, wir hatten außerdem noch nichts Sexuelles miteinander. Und sie möchte es nur machen weil sie wieder sauer ist.

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