Ja, zum Anwalt gehen und Details und weiteres Vorgehen abklären.
Also: so oder so müsst ihr ein Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar machen. Dabei geht es auch nicht drum, dass ihr streitet oder euch nicht einig seid, sondern darum, dass ein Erbe auseinander gesetzt wird. Bei einer nachträglichen Auseinandersetzung wie dieser, würde ich mir ein Vorkaufsrecht eintragen lassen. Damit kann man zu mindest mal verhindern, dass ohne dein Wissen deine Stiefmutter die Immobilie veräußert.
Die Frage ist natürlich was euer Ziel ist? Warum will sie die Hälfte? Wenn ich mehr Info habe, kann ich mehr (für mich wichtige Vertragsinhalte nennen, diese sind jedoch ebenfalls in Geld zu bewerten und schmälern eine Ausgleichszahlung)
Das sie den damaligen Erbwert möchte ist rein logisch verständlich, aber dann hätte sie damals eben kaufen müssen, jetzt ist jetzt und jetzt gilt der Wert von heute.