Hallo liebe Leute,
ich habe mehrere Einkommensteuer Jahre beim Finanzamt abgegeben. Auch ziemlich alte. Nun habe ich für das Jahr 2007 folgenden Brief bekommen, den ich leider einfach nicht verstehe. Ich muss sagen, dass ich mit Steuern so gar nichts am Hut habe:
Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung 2007
Eine Veranlagung zur Einkommensteuer wird abgelehnt, weil bei unbeschränkter Steuerpflicht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit besteht, die Vorraussetzung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG für eine Veranlagung von Amts wegen nicht gegeben sind und der Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht fristgerecht gestellt wurde und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) nach Aktenlage nicht in Betracht kommt.
Vorauszahlungen
sind bis zum Empfang eines neuen Bescheids künftig nicht zu entrichten.
Was ist darunter zu verstehen?
Gruß und vielen Dank