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Inventy2012

14.06.2012
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Inventy2012
22.06.2012, 21:17
Frage zur Einkommensteuererklärung Einkommensteuerveranlagung

Hallo liebe Leute,

ich habe mehrere Einkommensteuer Jahre beim Finanzamt abgegeben. Auch ziemlich alte. Nun habe ich für das Jahr 2007 folgenden Brief bekommen, den ich leider einfach nicht verstehe. Ich muss sagen, dass ich mit Steuern so gar nichts am Hut habe:

Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung 2007 Eine Veranlagung zur Einkommensteuer wird abgelehnt, weil bei unbeschränkter Steuerpflicht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit besteht, die Vorraussetzung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG für eine Veranlagung von Amts wegen nicht gegeben sind und der Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht fristgerecht gestellt wurde und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) nach Aktenlage nicht in Betracht kommt.

Vorauszahlungen sind bis zum Empfang eines neuen Bescheids künftig nicht zu entrichten.

Was ist darunter zu verstehen?

Gruß und vielen Dank

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Antwort
von Inventy2012
23.06.2012, 08:36

Hallo Wafer,

danke für deine Antwort.

Heißt es dann, dass meine Steuererklärung für 2007 nicht anerkannt wird, weil da eben abgelehnt steht?

Gruß

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