Antwort
Erstmal herzlichen Dank für die vielen schnellen Antworten.
Es sieht leider so aus, dass ich in der Tat nichts Schriftliches vorliegen habe. Allerdings gibt es diverse Zeugen für die mündliche Vereinbarung und auch dafür, dass ich die Wohnung gar nicht erst genommen hätte, wenn die Tierhaltung von Anfang an verboten worden wäre. Ob das hilfreich ist, ist eine andere Frage.
Ich werde mir wohl eine neue Wohnung suchen müssen, ist mir angesichts des neuerlichen schlechten Verhältnisses auch mehr als recht. Man wirft mir inzwischen noch ganz andere Dinge vor, alles haltlose Beschuldigungen, aber was solls. Mehr als anbieten kann ich n icht, die werden wohl kaum einlenken.
Besten Dank an alle Antwortschreiber!
Viele Grüße, Inumania