Guten Tag, also es ist halt so, dass ich mir einen 50ccm Roller gekauft habe, Bj 97, glaube ich. Der hat auf jeden Fall die erste Betriebserlaubnis mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, allerdings auch eine zwei Jahre jüngere Betriebserlaubnis vom Tüv mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Jetzt meine Frage: so wie der Roller steht, schafft der über 25, so an die 60. Was passiert wenn ich den Roller auf die 50km/h mit der ersten Betriebserlaubnis versichere und angehalten werde? Kann die Polizei anhand irgendwelcher Berichte sehen, dass der Roller auf 25km/h eingetragen ist oder nicht?
Danke schonmal im voraus :)