Der Vermieter trägt keine Schuld und hat damit auch nichts zu tun.
Prinzipiell hätte eine normale Rechung kommen sollen (schon vorherigen Oktober) und eine Mahung (im Jänner). Beide sind niemals angekommen und wahrscheinlich das Verschulden der Post, da ganz normaler Brief und nicht eingeschrieben) soweit ich informiert bin mit unzustellbar retoniert.
Österreich: Auf dem 3 seitigen Schreiben steht Zahlungsbefehl und der kam vom Gericht.
Die Ablesung erfolgte wie gesagt erst diesen September und wir hatten jetzt auch schon eine Rechung nach über einem Monat erwartet. Es kam aber dieser Zahlungsbefehl. Denn die Heizkosten sind im Voraus fürs ganze Jahr zu bezahlen was wir natürlich nicht wussten.
Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine. Deshalb steht für mich zur Diskussion diese Kosten zu tragen auch wenn sehr unangenehm. Im Falle einer verlorenen Gerichtsverhandlung komme ich auf viel höhere Beträge.
Man könnte uns vorwerfen nicht die Initiative zur Zahlung ergriffen zu haben um dort nachzufragen. Was aber nur insofern ein Argument ist, dass man wie schon oben erwähnt im Voraus zu zahlen hat... (aber uns nicht bekannt war)