Hallo, jetzt stellt sich noch die Frage, was der Handwerker dazu sagt. Gibt es einen schriftlichen Auftrag, mit der richtigen Nummer, so kommt er aus der Nummer nicht raus. Ersetzen oder ohne Mängel korrigieren. Gibt es einen mündlichen Auftrag, sieht die Sache anders aus. dann stehen Aussage gegen Aussage, denn der Handwerker wird mit Sicherheit sagen, dass er die Nummer eingraviert hat, die ihm genannt wurde. A....karte bei Euch.. Es sei denn, ihr habt jemanden, der bezeugen kann, dass eine andere als die gravierte Nummer genannt wurde. Es macht auch nichts, dass die Tür schon eingebaut ist. Ein Mangel ist ein Mangel, und dieser ist gravierend, muss also behoben werden, wenn die Vertragslage geklärt ist..Siehe oben..

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No Nada. Tut sich nichts..

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Wenn das Darlehen abbezahlt ist beim Amt, muss der Vermieter Dir das Geld auszahlen. Es wurde ja schließlich von Deinem Hartz IV Anspruch einbehalten. Ich hatte mal die gleiche Situation und der Vermieter hat das anstandslos ausbezahlt, und das Amt hat dasakzeptiert.

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