Antwort
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Im weiteren stellt sich mir die Frage ob ein Anwalt in diesem Falle überhaupt etwas unternehmen würde.
Diese Frage stellt sich mir aus 2 Gründen
- Geht es im Vertrag nur um 400 Euro
- Wurden in diesem Vertrag genau 2 Personen zum Geldleih angegeben. Die eine Person ist mein Bekannter der leider bereits 18 Jahre alt ist. Die 2. Person jedoch ist erst 16 Jahre alt.
Ist der Vertrag dann überhaupt gültig oder wird in diesem Fall dann einfach nur mein Bekannter zur Rechenschaft bzw zum Zahlen der Schulden, der Gerichtskosten und was sonst noch anfällt sozusagen verklagt?