Nein - kann er nicht.
Das muss der gesetzliche Vertreter machen und ich gehe nicht davon aus - dass dein Bruder eine Vormundschaft für Dich übernommen hat.
Das müßten also deine Eltern unterschreiben!
Nein - kann er nicht.
Das muss der gesetzliche Vertreter machen und ich gehe nicht davon aus - dass dein Bruder eine Vormundschaft für Dich übernommen hat.
Das müßten also deine Eltern unterschreiben!
Quiet and secretly we will be always together!
Mini-GmbH - Ein Überblick Die Unternhemergesellschaft (auch "Mini-GmbH" oder "Ein-Euro-GmbH") ist in aller Munde und wird ähnlich angepriesen, wie vor ein paar Jahren die englische Limited. Der Ansatz, dass künftig über eine im deutschen Recht verwurzelte Gesellschaftsform auch ohne großen Kapitaleinsatz die Haftung beschränkt werden kann, ist bestechend.
Steckbrief
* Inoffizielle Namen: Mini-GmbH oder Kleine GmbH oder 1-Euro-GmbH;
* Firmierung: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt)
* Stammkapital: Mindestens ein Euro. Nur Bareinlagen, keine Sacheinlagen; individuellere Gestaltung;
* Rücklagenbildung: 25 Prozent vom Gewinn bis zum Erreichen des Stammkapitals einer normalen GmbH von 25.000 Euro; dann kann die Rücklage in Stammkapital umgewandelt werden und die Mini-GmbH erhält den Status einer "normalen" GmbH.
* Musterprotokoll: Gründer einer Mini-GmbH müssen wie bei einer GmbH-Gründung zum Notar, da nur dieser das Musterprotokoll ausfüllen darf.
* Gesellschafter: die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal drei beschränkt (sofertn das Musterprotokoll verwendet werden soll). Die GmbH-Gesellschafter sind in der Gesellschafterliste eingetragen. Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert.
* Rechtliche Stellung: im Übrigen wie eine GmbH
* Einführung: 1. November 2008
Partnergesellschaft (PartnG)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsform, die NUR von Freiberuflern (z. B. Ärzten) gewählt werden kann. Sie ist eng mit einer OHG verwandt. Partnerschaftsgesellschaften sind in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht einzutragen.
Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern gegenüber neben dem Vermögen der Partnerschaft die Gesellschafter persönlich. Diese können ihre Haftung allerdings für Ansprüche aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung (auch unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGBs) auf denjenigen von ihnen beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat.
Das Recht der Partnerschaftsgesellschaften ist im Gesetz nur knapp geregelt. Seitdem auch Freiberufler zur Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung berechtig sind, ist das Interesse an dieser Rechtsform zurückgegangen.
Vorteile einer Partnergesellschaft
* geeignete Kooperationsform unterschiedlicher Freiberufe
* keine Zahlung von Gewerbesteuer
Nachteile einer Partnergesellschaft
* Rechtsform nur für Freiberufe
* keine Haftungsbeschränkung
Das würde dann so aussehen:
=Wenn(Zelle B = 1; "Herrn");Wenn(Zelle B = 2; "Frau"; ""))
Grüße
Am einfachsten wäre es mit einer WENN-Funktion :)