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Schreiben vom Amt 2
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Schreiben vom Amt 2
http://www.loaditup.de/573474.html Scheiben vom Amt 1
´Das Betreibungsamt ist zuständig zur Eintreibung einer offenen Forderung oder allenfalls zur Erteilung einer Betreibungsauskunft.
Eine Betreibungsauskunft dient ev. zur Beurteilung oder Klärung, ob sich ein Betreibungsverfahren lohnt oder nicht. Zur Erteilung einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt ein Interessennachweis einzusenden und die Kosten von Fr. 18.00 zu bezahlen. Ein Interessennachweis ist z.B. ein Mietvertrag, eine Schuldanerkennung, eine offene Rechnung.
Zur Eintreibung einer Forderung hat uns der Gläubiger einen entsprechenden Auftrag zu erteilen (Betreibungsbegehren einreichen). Wir veranlassen dann, dass der Schuldner einen Zahlungsbefehl erhält. Das Betreibungsbegehren kann unter www.stadtwil.ch / Onlineschalter / Formulare, heruntergeladen werden. Es ist auszufüllen, auszudrucken und auf dem Postweg einzusenden. Beim Einsetzen des Forderungsbetrages ist zu beachten, dass der Betrag in Schweizerfranken angegeben werden muss. Die Kosten für die Einleitung eines Betreibungsverfahrens betragen Fr. 30.00 für Forderungen zwischen sFr. 100.00 - 500.00; der Betrag ist vom Gläubiger zu bezahlen, kann jedoch dem Schuldner belastet werden.´
Ist das so was wie bei und ein Mahnverfahren und sollte ich das machen?
Und was hält man von einen Anwalt, der noch nicht einmal der Rechtsanwaltskammer eine Stellungnahme abgibt?