Anbei die Zählerkästen...
Anbei die 2 Regler, die ich finden konnte @ DietmarBakel.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die können aber nur helfen, wenn ich Mitglied bin. Der von der Stadt meinte, dass ich hier rechtsmäßig gar nicht wohnen darf, die mich gar nicht einziehen lassen durften ohne WBS, aber wenn die irgendetwas fördern sollten es zivilrechtlich geregelt werden müsste.
Bislang habe ich auch noch keine Bestätigung der Kündigung erhalten, welche ich im Laufe des Nachmittags erhalten haben sollte. Der Vorfall war vor 2 Stunden.
Ich bin am Überlegen eine zusätzliche email hinzuschicken, bevor es Probleme bzgl. der
Anfechtungsfrist (§ 121) geben könnte.
(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
Allerdings weiß ich nicht, wie ich dies wirksam verfassen kann, zumal ich eigentlich den wirklichen Flug nun buchen wollte, da dieser ständig teurer wird.
Ich bin über jeglichen Tip sehr dankbar.