Stromverbrauch viel zu hoch, mögliche Ursachen?

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem und bitten um dringenden Rat. Unser Stromverbrauch in unserer neuen Wohnung ist gemäß Abrechnung viel zu hoch.

In der Vergangenheit hatten wir bei gleicher Quadratmeteranzahl (2 Personenhaushalt, 60 Quadratmeter) wesentlich niedrigeren Stromverbrauch und dazu war ich noch den ganzen Tag zu Hause und jetzt sind wir beide berufstätig.

Als Vergleich: (ehemaliger Verbrauch)

20.06.14 - 31.12.14 = 195 Tage -> 942 kWh

01.01.15 - 15.06.15 = 166 Tage -> 659 kWh

Aktuell: (in der neuen Wohnung)

01.04.16 - 30.11.16 = 244 Tage -> 3.726 kWh

(davon 1.095 kWh NT & 2.631 HT)

(Hierbei waren wir bei dem günstigeren Anbieter extraenergie, der uns zum Dezember gekündigt hat, da ihm aufgefallen ist, dass er mit Fußbodenheizung nicht liefern kann, diese hatten wir kaum an und wenn auf minimum.Nun sind wir bis zum 05.03.17 bei RWE.)

06.12.16 - 05.03.17 = 90 Tage -> 4.310 kWh

(davon 1.028 kWh HT & 3.282 NT)

Durchlauferhitzer befinden sich sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Eigentlich hat sich nur die Heizart (Fussbodenheizung) und die Anschaffung eines Fernsehers geändert. Zuvor hatten wir einen größeren Kühlschrank und zusätzlich einen Gefrierschrank, den wir nicht mehr besitzen. Wir haben auch keinen Trockner. Die Fussbodenheizung war jedoch im ersten Abrechnungszeitraum komplett aus und im zweiten fast nur aus und wenn dann auf der niedrigsten Stufe. Auch unser Fernsehverhalten ist sehr niedrig. Unter der Woche fast gar nicht und am Wochenende bei schlechtem Wetter für ein paar Stunden.

Wieso ist zuerst der HT der grössere Wert und beim nächsten Abrechnungszeitraum der NT bei gleichem Verbrauchsverhalten ? Woran kann der hohe Verbrauch liegen ? Wie finden wir sicher die Ursache ? Können wir selber irgendwo den Zähler ablesen ?

Uns gefällt die Wohnung richtig gut, aber das ist einfach viel zu viel.

...zum Beitrag

Anbei die Zählerkästen...

...zur Antwort
Stromverbrauch viel zu hoch, mögliche Ursachen?

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem und bitten um dringenden Rat. Unser Stromverbrauch in unserer neuen Wohnung ist gemäß Abrechnung viel zu hoch.

In der Vergangenheit hatten wir bei gleicher Quadratmeteranzahl (2 Personenhaushalt, 60 Quadratmeter) wesentlich niedrigeren Stromverbrauch und dazu war ich noch den ganzen Tag zu Hause und jetzt sind wir beide berufstätig.

Als Vergleich: (ehemaliger Verbrauch)

20.06.14 - 31.12.14 = 195 Tage -> 942 kWh

01.01.15 - 15.06.15 = 166 Tage -> 659 kWh

Aktuell: (in der neuen Wohnung)

01.04.16 - 30.11.16 = 244 Tage -> 3.726 kWh

(davon 1.095 kWh NT & 2.631 HT)

(Hierbei waren wir bei dem günstigeren Anbieter extraenergie, der uns zum Dezember gekündigt hat, da ihm aufgefallen ist, dass er mit Fußbodenheizung nicht liefern kann, diese hatten wir kaum an und wenn auf minimum.Nun sind wir bis zum 05.03.17 bei RWE.)

06.12.16 - 05.03.17 = 90 Tage -> 4.310 kWh

(davon 1.028 kWh HT & 3.282 NT)

Durchlauferhitzer befinden sich sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung. Eigentlich hat sich nur die Heizart (Fussbodenheizung) und die Anschaffung eines Fernsehers geändert. Zuvor hatten wir einen größeren Kühlschrank und zusätzlich einen Gefrierschrank, den wir nicht mehr besitzen. Wir haben auch keinen Trockner. Die Fussbodenheizung war jedoch im ersten Abrechnungszeitraum komplett aus und im zweiten fast nur aus und wenn dann auf der niedrigsten Stufe. Auch unser Fernsehverhalten ist sehr niedrig. Unter der Woche fast gar nicht und am Wochenende bei schlechtem Wetter für ein paar Stunden.

Wieso ist zuerst der HT der grössere Wert und beim nächsten Abrechnungszeitraum der NT bei gleichem Verbrauchsverhalten ? Woran kann der hohe Verbrauch liegen ? Wie finden wir sicher die Ursache ? Können wir selber irgendwo den Zähler ablesen ?

Uns gefällt die Wohnung richtig gut, aber das ist einfach viel zu viel.

...zum Beitrag

Anbei die 2 Regler, die ich finden konnte @ DietmarBakel.

...zur Antwort

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Die können aber nur helfen, wenn ich Mitglied bin. Der von der Stadt meinte, dass ich hier rechtsmäßig gar nicht wohnen darf, die mich gar nicht einziehen lassen durften ohne WBS, aber wenn die irgendetwas fördern sollten es zivilrechtlich geregelt werden müsste.

...zur Antwort
Online- Flugbuchung - Anfechtbarkeit

Hey Leute,

mir ist gerade mehr oder weniger ein Missgeschick passiert.

Bei einer Online-Flugbuchung mit Rail- & Fly- Ticket zu 624, 38 € (nur Flug kostet: 603,88 €) habe ich wie üblich alle Daten eingegeben und überprüft. Das Bahnticket war zu diesem Zeitpunkt definitiv vorhanden. Nun kam der Fehlerhinweis, das der Flug nicht mehr verfügbar ist. Daraufhin habe ich die Seite nochmal neugeladen und meine Daten erneut eingegeben. In diesem Mal klappte es, allerdings habe ich nur den Flug, ohne Rail- & Fly-Ticket, als Bestätigung erhalten. Ich habe sofort bei dem Anbieter angerufen, um dies zu stornieren, bzw. das Bahnticket hinzuzubuchen. Die einzige Möglichkeit die die mir nennen konnten war, das ich den vorhandenen Flug stornieren kann, mit einer Gebühr von 30 € und den Flug mit Rail- & Fly-Ticket neu buchen könnte zu den ursprünglichen 624,38 €. Laut dem Anbieter liegt der Fehler ausschließlich bei mir, da ich die Seite noch einmal hätte überprüfen müssen.

Nun ist meine Frage, ob ich die Flugbuchung als Rechtsgeschäft anfechten kann, also ob die Gebühr von 30 € anfechtbar sind.

Ich weiß, dass Rechtsgeschäfte anfechtbar sind, wenn die abgegebene Erklärung nicht dem Willen des Erklärenden entspricht. Auf diese Weise können wirksame Rechtsgeschäfte durch die Anfechtung rückwirkend unwirksam werden. Anfechtungsgründe können sein: - Inhaltsirrtum: Der Erklärende wollte die Erklärung zwar abgeben, hat aber die Bedeutung der Erklärung verkannt, ihr also einen anderen Sinn beigemessen (§ 119 BGB) - Erklärungsirrtum: Der Erklärende hat sich bei der Abgabe der Willenserklärung versprochen oder verschrieben, wollte die Erklärung also so nicht abgeben (§ 119 BGB) - Übermittlungsirrtum: Der Wille des Erklärenden wurde durch eine Person oder Anstalt falsch an den Empfänger weitergegeben (§ 120 BGB)

Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.

...zum Beitrag

Bislang habe ich auch noch keine Bestätigung der Kündigung erhalten, welche ich im Laufe des Nachmittags erhalten haben sollte. Der Vorfall war vor 2 Stunden.

Ich bin am Überlegen eine zusätzliche email hinzuschicken, bevor es Probleme bzgl. der
Anfechtungsfrist (§ 121) geben könnte.

(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

Allerdings weiß ich nicht, wie ich dies wirksam verfassen kann, zumal ich eigentlich den wirklichen Flug nun buchen wollte, da dieser ständig teurer wird.

Ich bin über jeglichen Tip sehr dankbar.

...zur Antwort