Lego online verkauft, käufer will Geld zurück. Wer ist im Recht?
Hallo!
Habe das Lego meines Kindes verkauft weil es damit nicht mehr spielt.
Ich habe nicht kontrolliert ob alle Teile vorhanden sind und es im zusammengebauten Zustand fotografiert und online gestellt.
Da ich eben nicht wusste, ob alle Teile da sind, habe ich vermerkt "wie abgebildet".
Nun meint der Käufer, er will sein Geld zurück, da er nicht wusste, das Teile fehlen.
Wer ist im Recht? Er hat es nicht persönlich abgeholt um es zu kontrollieren, sondern via Post erhalten.
Wer ist nun im Recht? Der Käufer oder ich?
Ich meine, er hätte es sich ja persönlich anschauen können, das hat er nicht getan und es folglich, "wie am Foto abgebildet" gekauft.
Freue mich auf eure Meinungen.
Lego,
Recht,
willhaben