1. Nachtrag:

Text beim Verfügbarkeitscheck:

Sollte sich bei der Auftragsbearbeitung im Einzelfall eine abweichende Geschwindigkeit ergeben, nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Sie können dann in einen günstigeren DSL-Tarif wechseln oder Ihren Auftrag kostenfrei stornieren.

Hab gerade bestätigt bekommen, dass nur eine 6 Mbit Leitung anliegt... Hier ein Auszug: "Selbstverständlich erhalten Sie, wie in Ihrem Vertrag enthalten, immer die maximal verfügbare Bandbreite. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es technisch nicht immer umsetzbar ist, die gewünschte Bandbreite zu realisieren. Nur mit einer konkreten Prüfung können wir ermitteln, wie hoch die maximal mögliche Bandbreite an Ihrem Anschluss ist. Erst danach steht die tatsächliche DSL-Geschwindigkeit fest. Technisch bedingt ist es jedoch erst nach der Schaltung Ihres Anschlusses möglich, genau zu prüfen."

Wie komme ich da jetzt raus?

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-> Nachtrag: Find das nicht wirklich berauschend, zudem das ja auch mehr oder weniger im Internet angegeben wird, dass es verfügbar ist. Hab ehrlich gesagt keenen Bock mit ner 6 Mbit Leitung rumzudümpeln.

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Hab hier was zu gefunden:

Die Mitwirkungspflicht des Mieters richtet sich danach, ob sie dem Mieter nach seinen persönlichen Verhältnissen, Fähigkeiten und Alter zugemutet werden kann. Der Mieter muss nicht nur den vom Vermieter beauftragten Handwerker Zutritt zur Wohnung gewähren. Er muss im** Bedarfsfalle auch Möbel umstellen**, Zimmer leerräumen oder vom Mieter installierte Gegenstände demontieren. Unter Umständen kann der Mieter auch verpflichtet sein, die gesamte Wohnung oder Teile vorübergehend zu räumen (BVerfG NJW 1992, 1378). Die Mitwirkungspflicht kann sich auch nur auf Sicherungsmaßnahmen beziehen, etwa das Einrollen von Teppichen und das Abdecken von Möbeln.

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Was heißt es, wenn der Zähler nicht geeicht ist? Bekomm ich dann meine Vorauszahlungen wieder, oder muss ich nur keine Nachzahlung leisten oder gibt es dann andere Berechnungsmethoden?

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Nach meiner Rücksprache mit der Ablesefirma wurde mir gesagt, dass die WEG-Verwaltung verpflichtet ist.

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Für in die Wohnräume selbst eingebrachte Dinge, haftet die eigene Hausratversicherung.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters haftet nur für fest mit dem Gebäude verbundene Dinge (verklebte Teppiche, Tapeten).

In vielen Mietverträgen steht auch drin, dass du dich verpflichtest eine Hausrat zu haben.

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Kommt auf der Seite raus wo du´s anzündest.

Klar, das ist ja das tolle an den römischen Lichtern, hab mir auch schon mal 3 Stück für morgen gebunkert :)

Guten Rutsch!

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Kannst bis zur Übergabe fristlos kündigen, da der Vermieter ja im Verzug steht. Kannst auch ins Hotel ziehen und die Kosten dem Vermieter aufdrücken, da er auch schadensersatzpflichtig ist. Solltest du dir eine andere Wohnung suchen wollen, halte dich an einen Makler, die Provision muss dann auch der Vermieter zahlen.

Viel Glück!

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Warmwasserversorgungsausfall im Winter LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92, WM 1993, S. 185 100%! Wenn Heizung im Winter generell 100%... Mietminderung ab sofort nach Ankündigung gültig!

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Hab mir mal diverse Mietminderungstabellen angeguckt: 5% Keine Fliesen, 5% Fußleisten, unbenutzbare Dusche 20%, pro Türen würde ich auch 5% sagen, Steckdosen und Lichtschalter 30%, wenn nur sehr wenige funktionieren.

Macht gesamt 65-80% Mietminderung. Ansonsten Mieterverein oder Anwalt. Alles schriftlich dokumentieren! Mit mündliche Absprachen gibts immer Beweisprobleme.

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Klar, wenn du nen Betrieb findest...Ich hab nur Leute mit Abitur in der Klasse, alle Realschüler vom Anfang haben abgebrochen, was immerhin schon 4 Leute waren...

Wenn du engagiert bist und dich mit dem Lernen reinkniehen kannst, probier´s!

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Dir eine Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung auszusprechen traut sich doch heute so gut wie keiner mehr...die fliegen vor Gericht alle auf die Nase.

Problematisch wird es, wenn der neue Vermieter die Wohnung der alten Vermieter bezieht, dann hat er nach $ 573a BGB das Recht zu einer "erleichterten Kündigung", d.h.er braucht kein berechtigtes Interesse, aber die Kündigungsfrist verlängert sich um 3 Monate.

Ich denke das zweitere wird auf dich zukommen...na dann viel Glück! ;)

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Naja der Vermieter scheint im Recht zu liegen, einzige was sich noch drehen lässt ist die Kündigungsfrist. Es kommt drauf an wie lange du bereits Mieter bei diesem Vermieter bist. <5 Jahre= 3 Monate <8 Jahre= 6 Monate >8 Jahre= 9 Monate

Weiß ja nicht um was für eine Wohnung es sich handelt und wie deine momentanen Umstände sind, aber durch die Sozialklausel § 574 BGB "Widerspruch des Mieters gegen die Kündigun"g kannst du ja vielleicht irgendwelche Gründe angeben um die Kündigungsfrist in die länge zu ziehen. siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

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hast du neue kunststofffenster? da haste eigentlich nicht mehr dass problem mit dem wasseransammeln. frage ist wo ist der schimmel entstanden...vielleicht an einer außenwand? probiers erstmal mit schimmel-ex und sollte es sich verschlimmern musste wohl den Vermieter informieren.

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Habe ich als Mieter das Recht,den Vermieter auf Schadensersatz zu verklagen?

Wir haben uns letztes Jahr ein Haus besichtigt,was sehr stark sanierungsbedürftig war,danach sind wir mit der Vermieterin übereingekommen,das wir die Renovierungsarbeiten übernehmen und Sie als Vermieterin den Rest.Das Haus stand 11 Jahre leer,es wurde nie geheizt oder gelüftet.Bevor wir mit den Arbeiten anfangen konnten mußten wir vorher das Haus entrümpeln.Dann haben die Handwerker mehrere Löcher hinterlassen (wegen neue Rohre für Heizung und Wasser),der Tischler mußte die Fenster verkleinern,nach dem Abmauern hat er die Wand im Rohbauzustand belassen u.s.w.Da hat sich die Vermieterin geweigert, das auch noch zubezahlen und hat gesagt das wir es machen müssen. Also wurde es immer mehr für uns,was wir alles machen mußten. Sie hat sogar von uns verlangt,das wir die Fußböden alle so übernehmen (alte stinkene PVC Platten,ca.50 Jahre alt.),habe ich aber nicht gemacht. Sie hatte immer was zu meckern,sie war mit nichts zu frieden. Jetzt wohnen wir 7 Monate in diesem Haus und bekommen eine rechnung nach der anderen.Die erste im November,als Sie im Dezember dann von uns verlangt hat, wir sollen auch die Dachdeckerrechnung für den Balkon übernehmen,sind wir zum Mieterschutzbund gegangen und jetzt wird es immer schlimmer. Jetzt möchte Sie das wir ausziehen.Wir haben ca.3000 € reingesteckt(ohne arbeitsstunden).Habe ich das Recht u.Chancen die Vermieterin auf Schadensersatz zu verklagen?

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Recht für Mieter
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kannst ihm ja vorschlagen, dass er eine trittschalldämmung verlegt und danach natürlich aber auch neues laminat. zwingen zum teppich ist ein absolutes unding. kündigung ist hier in keinem fall möglich. pass einfach auf, dass du deine miete pünktlich zahlst und dass er wie hier bereits gesagt kein berechtigtes interesse hat. wegen störung des hausfriedens bekommt er dich DEFINITIV nicht raus, da kinderlärm vom gesetz nicht als störung angesehen wird...

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http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

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Ihr besitzt ja ein exemplar des mietvertrages...denk ich doch mal der vermieter muss sein exemplar laut gesetz sogar 10 Jahre aufbewahren. wenn ihr einen nachmieter stellt dem der vermieter zustimmt, kann in absprache euer mietverhältnis frühzeitig beendet werden und ein neuer mietvertrag mit den nachmietern abgeschlossen werden.

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nur weil die leitungen nicht dem standard entsprechen ist der vermieter nicht verpflichtet diese nachzurüsten. Da es sich dabei nämlich um eine modernisierung handeln würde.

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