Vielen Dank für die Infos. Leider hatte ich dies schon befürchtet.

Trotzdem vielen Dank!

Gruß, Anja

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Gesamtschuldnerische Haftung für Gemeindegebühren

Hallo zusammen,

kann mir evtl. jemand bzgl. o.g. Frage weiterhelfen? Wir haben 2003 ein Haus gekauft. Die hieraus resultierenden Abschläge, wie z.B. Grundsteuer, Müll- Wasser- und Abwassergebühren liefen bislang auf meinen Mann. D.h. jeglicher Schriftverkehr der Gemeinde war an ihn adressiert. Nun bekomme ich letzte Woche eine Mahnung von der Gemeinde über 1.300, - Euro für diese Gebühren, welche in den letzten Monaten angefallen sind und von meinem Mann nicht beglichen wurden. Fristsetzung für die Zahlung ist eine Woche! Bei Nichtzahlung werden Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Kontenpfändung usw. angedroht. Nun meine Frage. Alle Schreiben, welche wir z.B. von der Bank erhalten bzgl. unseres Hauskredites enthalten als Adressat sowohl meinen Mann und mich. Von der Gemeinde kamen bislang nur Schreiben welche an meinen Mann adressiert waren. Laut Aussage der Gemeinde geht man davon aus, dass ich dann automatisch davon wüsste. Dem ist aber nicht so, da ich a) die Post meines Mannes nicht öffne und b) sich man Mann bislang um diese Angelegenheiten gekümmert hat. Reicht diese Annahme aus, mir aus heiterem Himmel solch eine Mahnung zukommen zu lassen? Hätten nicht auch in der Vergangeheit die Schreiben an uns beide gerichtet sein müssen? Da ich heute Nachmittag mit der Dame telefonieren möchte, wäre es sehr hilfreich, wenn ich im Vorfeld schon ein paar Infos hierzu hätte.

Vorab vielen Dank für die Mithilfe!

Gruß, Anja

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Vielen Dank für vielen hilfreichen Antworten! Sieht wohl so aus, als gäbe es hier nur die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Trotz allem finde ich es ein wenig seltsam, dass man jahrelang in keiner Rechnung auftaucht und plötzlich wird man aus dem Hut gezaubert. Das passt aber wohl auch alles zu dem Land in dem wir leben und zu den Menschen in den entsprechenden machtbehafteten Positionen. Muss schon ein tolles Gefühl sein, so viel Macht ausüben zu können.

Nochmals vielen Dank und viele Grüße

Anja

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Gewährleistung für Verkauf über Kleinanzeigenportal?

Muss ich als Vekäufer eine Gewährleistung übernehmen, wenn ich über ein Kleinanzeigenportal ein Fahrrad verkaufe und sich dann angeblich erhebliche Mängel aufweisen? Das Rad ist aus dem Nachlass meines Großvaters. Es handelt sich um ein gebrauchtes Rennrad welches ich inseriert hatte. Da weder mein Mann noch ich uns mit Rennrädern auskennen, erhofften wir darauf, dass sich die Interessenten vor Ort das Rad ansehen uns sich selber ein Bild davon machen. Ein Käufer welcher sich das Rad ansah, fand den Preis angemessen, auch die Lager und das Rad insgesamt erschienen ihm in einem guten Zustand. Leider war es für seine Größe zu klein. Einige Zeit später schrieb mich ein Herr aus Berlin an, welcher sich für das Rad interessierte. Da ich mich leider gar nicht auskenne, konnte ich seine Frage nicht beantworten, was ich ihm auch so schrieb. Und nach einigen Mails schrieb er mich erneut an, er hätte sich die Bilder nochmals angeschaut und sich entschieden, das Rad zu kaufen. Er überweist das GEld und die Kosten für den Transport. Nun bekomme ich eine Mail, welche besagt, das Rad hätte einen massiven Unfallschaden, eine Dell an der Gabel usw. Er möchte nun entweder einen kräftigen Nachlass oder das Rad zurücksenden. Die Transportkosten sollten wir uns teilen. Wer sagt mir denn nun dass der "vermeintliche Schaden" nicht beim Transport entstanden ist? Ich habe ihn nun gebeten, mir entsprechende Bilder zukommen zu lassen, sodaß ich diese mit den uns vorliegenden Photos vergleichen kann.

Muss ich in diesem Fall eine Gewährleistung übernehmen?

Besten Dank und viele Grüße

Anja

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Mein Mann und ich haben uns die Photos des Rades nochmals genau angesehen und konnten nichts entdecken, was auf einen Unfall hinweist. Was ist denn, wenn z.B. der Käufer bereits mit dem Rad gefahren ist und selber einen Sturz verursacht hat? Wer soll denn nun hier, wem etwas beweisen? Was ist, wenn Hermes einen Schaden am Rad verursacht hat?

Das Ganze ist doch ziemlich schwierig nachzuweisen, oder nicht? Was mich an der Sache ein wenig stutzig macht ist, dass er das Rad am 07.08.2012 um 13:48h entgegengenommen hat und erst am 11.08.2012 eine Mail schickt.

Wie soll ich mich nun in dieser Angelegenheit verhalten?

Gruß, Anja

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Gewährleistung für Verkauf über Kleinanzeigenportal?

Muss ich als Vekäufer eine Gewährleistung übernehmen, wenn ich über ein Kleinanzeigenportal ein Fahrrad verkaufe und sich dann angeblich erhebliche Mängel aufweisen? Das Rad ist aus dem Nachlass meines Großvaters. Es handelt sich um ein gebrauchtes Rennrad welches ich inseriert hatte. Da weder mein Mann noch ich uns mit Rennrädern auskennen, erhofften wir darauf, dass sich die Interessenten vor Ort das Rad ansehen uns sich selber ein Bild davon machen. Ein Käufer welcher sich das Rad ansah, fand den Preis angemessen, auch die Lager und das Rad insgesamt erschienen ihm in einem guten Zustand. Leider war es für seine Größe zu klein. Einige Zeit später schrieb mich ein Herr aus Berlin an, welcher sich für das Rad interessierte. Da ich mich leider gar nicht auskenne, konnte ich seine Frage nicht beantworten, was ich ihm auch so schrieb. Und nach einigen Mails schrieb er mich erneut an, er hätte sich die Bilder nochmals angeschaut und sich entschieden, das Rad zu kaufen. Er überweist das GEld und die Kosten für den Transport. Nun bekomme ich eine Mail, welche besagt, das Rad hätte einen massiven Unfallschaden, eine Dell an der Gabel usw. Er möchte nun entweder einen kräftigen Nachlass oder das Rad zurücksenden. Die Transportkosten sollten wir uns teilen. Wer sagt mir denn nun dass der "vermeintliche Schaden" nicht beim Transport entstanden ist? Ich habe ihn nun gebeten, mir entsprechende Bilder zukommen zu lassen, sodaß ich diese mit den uns vorliegenden Photos vergleichen kann.

Muss ich in diesem Fall eine Gewährleistung übernehmen?

Besten Dank und viele Grüße

Anja

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Danke für die Antworten. Scheint ja rechtlich nicht so einfach zu sein. Gemäß des gesandten Links gibt es im Privatbereich keine Garantie, abe dafür haftet der Verkäufer ganz kräftig im Bereich Gewährleistung. Also denke ich, habe ich nun wohl ein Problem. Wer sagt denn, dass die Mängel schon am Rad waren? Wie will er das belegen? Zumal an dem Rad kein Kratzer, keine Dell oder sonst irgend etwas verbogen war. Ist das letztendlich nicht sein eigenes Risiko, das Rad ungesehen zu kaufen? Es war auch in der Annonce nicht viel Beschrieben....Verkaufe gut erhaltenes Alessandro Baldi Rennrad. Mehr nicht-da ich ja auch von Rennrädern keine Ahnung habe, konnte ich dazu auch nicht viel schreiben. Ich erhoffte mir, dass jemand kommt, sich das Ding ansieht und es bei Gefallen kauft. Dass letztendlich ein Interessent aus Berlin das Teil ungesehen per Hermes holen lässt und mir nun erzählen will, dass es wohl "mächtig gekracht" haben muss mit dem Rad.......das ist der Knaller! Zumal das Rad meinem Schwiegervater gehörte, sodaß davon auszugehen ist, wir hätten davon erfahren, wenn er mit dem Rennrad ein Unfall gehabt hätte-er war ja schließlich kein Fremder.

Welchen Tipp könnt ihr mir denn nun geben? Soll ich ihm Geld zurück überweisen, obwohl ich es niemals beweisen kann, dass die Schäden vorhanden sind, bzw. nicht sogar auf dem Transportweg hinzugefügt wurden?

Danke und viele Grüße, Anja

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