Es geht hier um Aussagen, die im Zuge eines Rechtsgeschäftes getätigt wurden, die also nichts mit dem Kontext von Kindergarten und Schule zu tun haben.

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Die Terrasse ist übrigens mit der Hälfte ihrer Größe in die Wohnfläche eingerechnet.

Aber der Minderwert müsste meines Erachtens doch höher sein als die bloßen Qm. Oder sehe ich das falsch? Die Wohnung hat ja ohne Terrasse viel weniger Wohnwert

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Die Terrasse ist in Grundbuch, Teilungserklärung und Abgeschlossenheitserklärung als mein Sondereigentum eingetragen. Das ist möglich, weil es sich um eine abgeschlossene Dachterrasse handelt, die nicht von anderen betreten werden kann.

Der Schaden ist allzu ausschließlich mir zuzurechnen. Doch wie beziffere ich diesen? Ein paar Ansätze habe ich ja schon erhalten.

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Vielen lieben Dank für die Antworten.

Der Kauf ist gut 2 Jahre her.

Vor dem Kauf ließ sich keine Einsicht in die Bauunterlagen nehmen, weil ich als Noch-nicht-Eigentümer nicht zur Auskunft berechtigt war.

Erstellt wurde die Terrasse kurz vor dem Verkauf vom Verkäufer. Es war dieser im Übrigen ein Unternehmen, das gewerblich mit Immobilien handelt.

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