Antwort
Hallo, auch fröhliche Weihnachten, es geht bei meiner Frage nicht darum, das ich seit 16 Jahren geschieden bin, das weiss ich selbst. Nur das BGH-Gesetz ist von 2002 und darauf berufe ich mich, nämlich das die alten Eheverträge teilweise als sittenwidrig anzusehen sind. Ich möchte nur wissen, ob es Sinn macht, den Vertrag anzufechten, ich will niemanden ausbeuten, nur war ich schließlich 12 Jahre verheiratet. Liebe Grüsse Ilona53