Guten Abend,
ich bin 20, in zweiter Ausbildung, und wohne mit Freundin (18) und Kind (1,5) bei meinen Eltern in einem Zimmer. Wir sind alle hier gemeldet, ab 01. Oktober wird in eine eigene Wohnung umgezogen.
Es wurde nie was schriftlich festgelegt, Freundin und Kind leben seit einem Jahr mit im Haushalt. Die Aufnahme wurde von meinen Eltern nicht nur geduldet sondern auch Befürwortet.
Nach meinen bisherigen Recherchen bin ich der Meinung, dass ein mündlicher Leihvertrag für den Raum vorliegt, Miete wird nicht bezahlt.
Nach § 605 BGB gibt es auch Kündigungsvoraussetzungen für Leihverträge, die hier zum tragen kommen müssten, da der Leihvertrag NICHT auf unbestimmte Dauer geschlossen wurde, sondern nur bis zum Zeitpunkt, an dem in eine eigene Wohnung umgezogen wird.
Nun will uns der Hausherr, mein Vater, wegen zunehmender Spannungen, aus dem Zimmer entfernen. Ich wehre mich natürlich, und mache mir nun Gedanken, möchte vorbereitet sein.
Kann der Verleiher trotz bestehendem Leihvertrag ein Hausverbot aussprechen, bzw. die Polizei wg. Hausfriedensbruch rufen?