Nießbrauch bezieht sich auf das uneingeschränkte Nutzen des Grundstücks, also zum Beispiel Äpfel ernten, Früchte etc. falls es dort so etwas gibt.
Ich denke, dass es sich hier um einen etwas spezielleren fall handelt und würde an deiner Stelle einen Anwalt kontaktieren... Da kann man bestimmt was machen... Komplett verbieten geht wohl eher nicht - aber zumindest einschränken