Hallo und Guten Morgen,mein Ex-Mann und ich haben ein gemeinsames Kind, dass in nächster Zeit den Kindergarten besuchen wird. Hierfür kann ich Mehrbedarf geltend machen.Wir haben uns vor ein paar Monaten darauf verständigt, dass wir uns eine Summe von 150 € teilen (ohne Verpflegungsanteil). Dies haben wir schriftlich fixiert (privat) unter Angaben unserer beiden Personalien, des Kindes, Patagraphen usw. also sehr förmlich.Er zahlt auch Unterhalt nach DD Tabelle, aber Mehrbedarf ist nicht im Unterhalt enthalten. Ich habe meinem Ex-Mann auch zugesichert, dass ich, sollte der Unterhalt während der Kindergartenzeit (3 Jahre) steigen (sind ja meist nur ein paar Euro) nicht damit auf ihn zukommen werde. Außerdem habe ich ihm auch zugesichert, dass er immer nur die Hälfte dieses oben genannten Vertrages zahlen braucht, auch wenn die Kindergartengebühr steigt (weil unser Kind mehr Stunden im Kindergarten bleibt, wenn ich wieder arbeite).Sein Anteil sollte immer mit dem Kinderunterhalt zusammen überwiesen werden, also im Prinzip eben dementsprechend nur etwas mehr also vorher. Nun kurz vor Beginn des Kindergartens will er davon aber nichts mehr wissen bzw. alles anders machen, so wie ER das WILL.Inwiefern muss er (wie auch ich) sich an Schriftstück, welches wir beiden unterschrieben haben, halten?