Wie denkt ihr über den folgenden Fall:
In Großbritannien hat die Richterin Nathalie Lieven Ende der vergangenen Woche angeordnet, dass eine behinderte, an einer Lernschwäche leidende Frau, die in der 22. Woche schwanger ist, ihr Kind durch eine Abtreibung töten lassen muss. Laut den verfügbaren Aussagen handelt es sich um eine junge Frau um die 20, die an einer mittelschweren Lernbehinderung leidet.
Frau Lieven ist Richterin des britischen Court of Protection.
Nach englischem Recht ist dieser „Schutzgerichtshof“ mit Fällen befasst, bei denen Betroffene als nicht entscheidungsfähig gelten.
Die die Frau behandelnden Ärzte lassen das ungeborene Kind und sein Lebensrecht völlig außer Acht und stellen fest, dass eine Abtreibung im besten Interesse der Mutter wäre, obwohl diese eindeutig erklärt hat, dass sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Die Betreuerin der Frau widerspricht den Ärzten und die rechtlichen Vertreter ließ verlautbaren, dass es keine nachvollziehbare Begründung für die Forderung gäbe, das Kind im Interesse des Wohlbefindens der Mutter zu töten.
Die Mutter der Schwangeren hat angeboten, für ihr Enkelkind zu sorgen, sobald es geboren ist und bezweifelt zudem, dass die Ärzte die Fähigkeiten ihrer Tochter richtig einschätzen würden.
„Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es ein immenser Eingriff ist, wenn der Staat bei einer Frau einen Schwangerschaftsabbruch anordnet, den sie augenscheinlich selbst nicht will“, zitiert RTL die Richterin zu ihrer Urteilsbegründung. „Ich muss so handeln, wie es im besseren Interesse der Frau ist, nicht gemäß dem, was die Gesellschaft von Schwangerschaftsabbrüchen hält“, soll Nathalie Lieven weiter ausgeführt haben.
Und im besten Interesse dieser behinderten Mutter sei es nun einmal, das Kind nicht zu bekommen, weshalb es auch gegen den Willen der Mutter durch Abreibung getötet werden müsse.