Hallo, ich arbeite zu meinem Vollzeitjob noch samstags, sonntags und feiertags auf Minijob Basis bei einem Bäcker. Sonntags und Feiertags bekommen wir auf den Stundenlohn 50 % Zuschlag. Meine Frage zählt dieser Zuschlag zur Verdienstgrenze im Jahr oder darf man den zusätzlich haben ?