Hilfe Bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Hallo leute ich brauch ganz dringend mal eure hilfe ich bekomm den mittleren teil einfach nicht so hin des es gut klingt -.-

Sehr geehrte....

mit großem Interesse habe ich Ihre Anzeige im Amtsblatt gelesen. Hiermit bewerbe ich mich um den von Ihnen ausgeschriebenen Ausbildungsplatz zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Im Juli 2008 habe ich die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen. Danach besuchte ich 2009 das Berufseinstiegsjahr. Im Sommer 2010 besuchte ich anschließend die 2.jährige Kaufmännische Schule.

Über den Ausbildungsberuf als Zahnmedizinische Fachangestellte habe ich mich auf der Seite der Agentur für Arbeit ausreichend informiert und dabei festgestellt, dass der Beruf meinen Interessen und Fähigkeiten gut entspricht. Früher als Kind hatte ich schon die Gelegenheit bei meiner Tante in der Praxis bei Untersuchungen zuzuschauen dadurch habe ich gemerkt dass mich Zähne interessieren und ich auch keine Berührungsängste habe.

Da ich mein Interesse im medizinischen Bereich, und sowohl auch die Zusammenarbeit mit Menschen verbinden kann, ist dieser Beruf für mich besonders geeignet. Freundlichkeit, Verständnis und Einfühlvermögen gegenüber den Patienten ist für mich selbstverständlich und darin sehe ich auch meine Stärke. Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Ihrer Praxis, bei dem Sie sich einen persönlichen Eindruck von mir machen können, würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Grüßen

Gina Schmitt

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ich finde die bis auf ein paar kleinigkeiten nicht schlecht...

  1. hiermit schreibt man nicht mehr (total veraltet) besser: Daher bewerbe ich mich... oder deher möchte ich mich ihnen kurz vorstellen

  2. der 2. absatz mit den ganzen zeitangaben.. interessant aber kann man im lebenslauf bereits sehen... wenn solche sachen angegeben werden sollten erlernte soft oder hard skills damit belegt werden...

  3. würde könnte sollte.... "sollte" man vermeiden... entweder freust dich auf das gespräch oder lässt es bleiben ;-)

Viel Glück

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es wird im rahmen der ausbildung im ersten lehrjahr in der berufsschule unterrichtet.. diese note geht dann am ende der 3 jahre ins abschlusszeugnis mit ein.. hast du da also ne 6 bekommst du nur ein abgangszeugnis... gibt aber auch betrieb die nur den ihk abschluss sehen möchten... die andere sache ist: das im rahmen der EDV Prüfung keine Anlagen mehr als Datei vorgegeben sind, das heist Text Tabellen usw. müssen alle selber geschrieben werde... fängst du da dann im 1-Finger-Adler-Suchsystem an wirst du Probleme mit der Prüdungszeit bekommen ;-) es gibt übungsprogramme für sowas... wir haben zum beispiel von data becker tipp top 7 da bekommt man ab 120 anschläge pro minute eine 1

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ab juli.. wenn zahltag allerdings der 15. des folgemonats ist wird es wohl zum 15.8. soweit sein weil du dann dein geld für juli bekommst

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immer pünktlich, genau zuhören wenn dir was erklärt wird... selber schauen ob irgendwas sauber zu machen ist wenn du keine aufgabe hast oder nachfragen nach aufgaben.... nich nach pausen oder feierabend trampeln also nich alles stehen und liegen lassen wenn es soweit ist... und immer freundlich auch wenn du mal arbeiten machen sollst die dir nicht gefallen... sollten eigentlich selbstverständliche sachen sein, aber das sind so meine erfahrungen die ich mit praktikanten gemacht habe...

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eine quittung bzw beleg musst du ihm schon ausstellen. er brauch ja einen nachweis wofür er das geld ausgegeben hat... deine adresse muss da nich drauf... meiner meinung nach reicht betrag... von wem.. und für was... datum unterschrift fertig

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mit einem erweiterten hauptschulabschluss wirst du da problem haben... in den meisten betrieben wird ein realschulabschluss vorausgesetzt in kaufmännischen berufen... vllt solltest du in den bewerbungen praktikas von 2 oder 4 wochen in den ferien zur entscheidungshilfe anbieten ;-)

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du musst mit dem baby reden und es beruhigen, wenn es dann glücklich ist, verschwindet das ausrufezeichen und du kann es wieder normal wickeln... :-)

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könnt euch ja mal selber ein bild von der situation machen:

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/stendal/artikel119264zc-81ac494ezs-9597ac2b.html

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mir kommt dieses lied auch sehr bekannt vor.. es erinnert mich irgendwie an blümchen ihr herz an herz... nur langsamer...

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Hallo Lilliana,

rein rechtlich gesehen möchte ich behauptet, dass dir der Fernseher gehört. Da die 2 übereinstimmenden Willenserklärungen für das zustandekommen eines Kauftrages deine und die des Verkäufers war.

Als kleinen Tipp: versucht doch den Fernseher zu verkaufen und teilt euch dann beide den Erlös. Dann braucht ihr nicht noch unnötig Kosten für Anwälte ausgeben. Und vom moralischen Aspekt her... er hat ja schließlich auch 500 Euro bezahlt...

LG Sylvana

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Es ist eine gewisse Infrastruktur vorhanden, allerdings hat die Stadt vor dieses Stadtgebiet nach und nach zurück zubauen, allerdings wurde vor kurzem einige Wohnblöcke verkauft und der neue Vermieter will die komplett sanieren. Das Objekt stand jetzt ca. 8 Jahre leer

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Meine Frage war natürlich auf einen legalen Weg bezogen. Die Sache ist nur es war schon mal eine Disco und wir wollen garnichts umbauen.

Wir sind 28 und 31 Jahre alt. Und haben in unserer Umgebung nix wo mal "ältere Leute" hin gehen können, also nur so´ne Zappelschuppen.

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wenn du dich noch in der probezeit befindest kannst ohne einhaltung einer frist und ohne angabe von gründen kündigen... ansonsten mit einer frist von 4 wochen. solltest du keinen neuen ausbildungsplatz haben, kann es passieren das du von der agentur eine sperre bekommst bzw. geprüft wird... in diesem fall würde ich dir auf alle fälle raten dich mit deiner zuständigen IHk oder wie auch immer in verbindung zu setzen. diese hilft dir dann auch ggf. bei der suche oder vermittlung eines neuen ausbildungsplatzes.

Viel glück und ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

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wie alt sind denn die Kinder? Er hat kein Recht dazu die Kinder zum mit gehen zwingen und wenn doch ist es an dir, für das Wohl der Kinder zu sorgen. Habt ihr denn geteiltes Sorgerecht? Und wie sieht es mit dem Umgangsrecht aus (geteilt)?

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