Antwort
Hausaufgaben dürfen schulrechtlich in vielerlei Hinsicht bewertet werden:
1.) Mündliche oder schriftliche Abfrage der Inhalte in Form eines Tests
2.) Kontrolle aller erledigten Hausaufgaben aller Schüler mit anschließender Besprechung für alle (die nicht gemachten Hausaufgaben können dann zum Beispiel mit 33% Note 6 in die Stunde eingehen)
3.) Sie werden das Arbeits- und Sozialverhalten herunterziehen
In der Sekundarstufe II zählen alle sonstigen AT-Leistungen gleich viel, sodass hier pauschal sowieso die Note 6 erteilt werden kann, wenn kein anderer schulinterner Beschluss vorliegt.
Ein reines Abfragen nicht gemachter Hausaufgaben ohne die Besprechung/Kontrolle für alle Schüler ist rechtlich als einziges Vorgehen nicht in Ordnung!