Hallo
Das ganz große Problem ist das man bei Vergewaltigungen und auch Sexuell Nötigungen es nicht nachweisen kann. (Mehr oder weniger)
Klar gibt es in vielen Fällen DNA die das belegen, jedoch gibt es auch fälle in denen es nur Aussage gegen Aussage steht. (Indizienprozess) Und bei solchen Angelegenheiten können Fehler passieren.
Fälle wie Ralf witte und Horst Arnold zeigen einfach, das sich die Justiz manchmal irrt. Angenommen man hätte jetzt einen still gelegt, und später kommt Raus das er unschuldig ist.
Da kann man nichts mehr wieder gut machen, bei der Todesstrafe ist das auch so, wenn einer hingerichtet wird und sich später herausstellt das er unschuldig ist, kann man ihn nicht wiederbeleben.
Also ich bin ganz klar dagegen, solange die Justiz Fehler macht und das wird sie immer sollte man so der artiges unterlassen.
Mfg