Ne, ich war vor dem Kindergarten hier. Umziehen ist mom aus finanzieller Sicht nicht drin. Aber ich hab was Schönes gefunden: die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Nach § 6.1 e) haben die Immissionsrichtwerte (außerhalb von Gebäuden) „in reinen Wohngebieten tags 50 dB (A) nachts 35 dB (A)“ zu betragen.

...zur Antwort