Antwort
Ein Mahnbescheid ist eifach auszustellen. Für einen vollstreckungsbescheid muss es glaube ich ein Gerichtsverfahren gegeben haben. Sofern der Schuldenstreit jedoch noch nicht vor gericht gelandet ist, kann ihnen nicht ohne weiteres Geld entzogen werden. Ich bin zwar selber kein Anwalt aber kenne einige. Mfg.