Hi,
normal ist das sicher nicht.
Schauen wir mal, was das Arbeitszeitgesetz dazu sagt:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Zwölf Stunden sind also schonmal nicht möglich. Klar, in der Gastronomie „gelten“ aus Sicht der Arbeitgeber andere Gesetze, aber sieben Tage die Woche zwölf Stunden kann nicht gehen.Zehn Stunden wären auf den Paragraph von Oben gesehen in Ordnung, wenn Du anschließend entsprechend Stunden abbauen kannst, um dann im sechs-Monatsschnitt bzw. 24-Wochenschnitt nicht über acht Stunden zu kommen.
Dann gibt es noch den hier:
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Sprich, für jeden gearbeiteten Sonntag solltest Du einen freien Tag erhalten.
Hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Grüße
Humi