Hallo, in diesem Fall können Gespräche mit dem Vermieter hilfreich sein und natürlich auch mit dem EX.

ob der Vermieter an nur eine Person vermieten möchte, solltest du vorher abklären.

ob es rechtlich haltbar ist, das der EX zwei Mietverträge hat weiss ich nicht, zweifle aber daran. Sollte das Amt tatsächlich für zwei Wohnungen an ihn den Mietzins zahlen, handelt es sich zweifelsfrei um Sozialbetrug, den du beim Amt anzeigen kannst. Dann löst sich das Problem voraussichtlich schnell.

Bei uns nahmen wir die gemeinsame Kündigung an und vermieteten nur an die Frau.

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Wer denkt sich eigentlich das Sinti und Roma frei jeglicher Bildung sind? Ich kann nicht glauben, was ich hier lese.

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Wer behauptet es gäbe kein Postlager bei der Deutschen Post nicht - hat schlicht keine Ahnung!! Es gibt sowohl Lagerungs- als auch Nachsendeanträge, die nach vielen Jahren kostenloser Nutzung nun endlich, und das zu Recht - Gebühren abverlangen.

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