Antwort
Es geht mir nicht darum, was die "Fahnder" dürfen oder nicht. Kann mir jemand sagen, welche Beweismittel vor Gericht gelten? Also Foto, Audiomitschnitt... denn theoretisch könnte so ein Gebührenbeauftragter auch nur vorgeben den Fernseher gesehen zu haben bzw. selbst wenn er einen Fernseher gesehen hat, könnte man ja immernoch vor Gericht bestreiten, dass man einen hat. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Hoffe auf hilfreiche Antworten. Viele Grüße