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Huckspin

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Zehnte Frage gestellt.

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Erste Antwort gegeben.
Huckspin
21.02.2010, 14:51
Wie können Rundfunkgebührenbeauftragte beweisen, dass man ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält

Welche Möglichkeiten haben Rundfunkgebührenbeauftragte, um zu beweisen, dass man ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält. Denn selbst, wenn sie Geräusche vom Fernseher subjektiv wahrnehmen, können Sie noch lange nicht eine Anmeldung eigenmächtig durchführen, sondern brauchen ja immer die Unterschrift des Betroffenen. Wie können die Rfg-Beauftragten, dass nun durchsetzen, dass man angemeldet werden muss, bzw. einen Beweis erbringen, der auch vor Gericht gültig ist (bspw. ist ja der Besuchsbericht des "Fahnders" keine gesetzliche Urkunde)?

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Antwort
von Huckspin
22.02.2010, 19:33

Es geht mir nicht darum, was die "Fahnder" dürfen oder nicht. Kann mir jemand sagen, welche Beweismittel vor Gericht gelten? Also Foto, Audiomitschnitt... denn theoretisch könnte so ein Gebührenbeauftragter auch nur vorgeben den Fernseher gesehen zu haben bzw. selbst wenn er einen Fernseher gesehen hat, könnte man ja immernoch vor Gericht bestreiten, dass man einen hat. Dann steht Aussage gegen Aussage.

Hoffe auf hilfreiche Antworten. Viele Grüße

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