Ich würde den Betrag in vier Teilbeträge zu je 5000 Euro einteilen und folgendermaßen anlegen: 1. Tagesgeld 2. Fonds 3. Aktien (mit hoher Dividendenausschüttung) 4. Devisenhandel (lass das Geld von Profis verwalten)

Zusätzlich empfehle ich noch ein bischen Gold und Silber als Absicherung (ca. 5%) zu kaufen; kannst du bei deiner Bank in einem Tresorfach relativ günstig aufbewahren lassen.

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Danke für die vielen Antworten!

Zur Zeit habe ich noch Strom; habe eigentlich damit gerechnet, dass schon gestern der Strom abgestellt wird.

Ich habe seit der Jahresabrechnung - sofern ich mich jetzt nicht vertue - zwei Mahnungen bekommen. Allerdings kam die erste Mahnung ca. 10 Tage nachdem ich schriftlich die Jahresabrechnung moniert hatte, da ich der Auffassung war, dass eine Abschlagszahlung nicht korrekt verbucht worden ist. Es rief mich daraufhin eine Mitarbeiterin der Stadtwerke an und erklärte, dass sich eine Abschlagszahlung noch auf meine alte Wohnung beziehen würde und ich dies doch noch einmal überprüfen solle. Mein Fehler - ich habe mich daraufhin nicht mehr gemeldet; wollte zwar die Buchungen überprüfen, hatte aber erst mal dringendere Probleme zu lösen. Naja, jedenfalls kam kurz danach die erste Mahnung, wobei ich mich frage, ob die Stadtwerke einfach so eine Mahnung mit entsprechender Gebühr erheben können, ohne dass ich mich zu der Korrektheit der Jahresabrechnung weiter geäußert habe. Die hätten ja zumindest in schriftlicher Form eine Frist setzen können.

Naja, ist jetzt auch egal. Habe versucht ihnen klarzumachen, dass ich zahlen will und werde, aber die haben nicht mit sich reden lassen. Vielleicht habe ich Glück und die schicken erst noch 'ne dritte Mahnung.

Was mich aber noch interessiert ist, ob es wirklich Diebstahl ist, wenn ich die Stromsperre umgehe, denn die Abschlagszahlung habe ich ja geleistet. Für mich als juristischer Laie wird mir durch eine Stromsperre eine Leistung verweigert, für die ich doch etwas gezahlt habe. Der rückständige Betrag bezieht sich doch auf eine bereits geleistete Energieversorgung, so dass ich das Eintreiben der Forderung via z.B. eines Inkassobüros o.a. noch nachvollziehen kann.

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