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Vielleicht habe ich da auch eine etwas falsche Vorstellung davon, aber ich denke mir das so: die Suche nach dem eben besagtem Material ist strafbar und da reicht auch schon allein der Versuch. Deswegen frage ich mich, ob die Polizei nicht eine Haudurchsuchung oder ähnliches anordnet, weil Verdacht geschöpft wird, weil man ja solche Begriffe bei Google oder Wikipedia eingegeben hat.