Muss man Maßnahmen vom Jobcenter annehmen und darf man sich dagegen wehren?

Hallo,

Wie bereits erwähnt geht es um das Thema Jobcenter Maßnahmen

Da ich bereits mehrere Maßnahmen absolviert habe diese jedoch bis auf die letzte nicht den Sinn erfüllt haben was sie sollten wollte ich fragen ob ich diese wenn meine Sachbearbeiterin es verlangt wieder machen/antreten muss.

Kann ich diese auch verweigern? Wenn ich ihr den Grund nenne.

Zu dem Grund

Meine Sachbearbeiterin hat mich 2013, 2015 sowie 2017 zu einer Aktivierungsmaßnahme verdonnert in dieser ich Bewerbungen schreiben sollte um so im Arbeitsmarkt integriert zu werden, jedoch war dies nicht der Fall da es nie zum Bewerbung schreiben kam da man das machen sollte was die verlangten und mein Wunsch auf Bewerbungen schreiben nicht berücksichtigt wurde.

Dann war meine Vermittlerin nicht im Haus aus gesundheitlichen Gründen und hatte somit eine andere diese mich im Juli 2018;in eine Teilzeit Maßnahme namens MED vermittelte und ich dort sehr zufrieden war da dort auf meine wünsche eingegangen wurde, diese jedoch am 15.11.2018 erfolgreich beendet wurde.

Jedoch ist meine Vermittlerin wieder da und habe einen Termin am 30.11 bekommen und wollte deshalb fragen ob sie mich in einer neuen Maßnahme stecken darf und wenn ob ich im Vorfeld Maßnahmen bei den Trägern verweigern darf bei denen kein Erfolg erzielt wurde und/oder ich den wunsch äußern darf das ich vorerst von Zuhause aus Eigenbemühungen anstreben möchte da es mir gesundheitlich aktuell nicht so gut geht und Maßnahmen da eher keinen Sinn ergeben wenn die mit gelbe Zettel beginnt.

Zudem wollte ich fragen ob ein Beratungsgespräch vorzeitig meinerseits beendet werden darf da ich mit der Vermittlerin nicht klar komme und ihrerseits auch schon mal indirekte beleidigungen mir gegenüber kamen.

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Du musst sie nicht machen bekommst aber dann eine Kürzung von 30% für 3 Monate

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